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Doc`s Design
Heidi Teschner Wiech

Halenreie 42

22359 Hamburg

GERMANY


Telefon: +49 40 328 926 906
Telefax: +49 40 328 926 905


htw[at]docsdesign.de

USt.-ID: DE266104301

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist vorhanden. Detaillierte Informationen stellen wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung. Fotos © Doc`s Design • Heidi Teschner Wiech.


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5. Besondere Nutzungsbedingungen

Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Nummern 1. bis 4. abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Doc`s Design • Heidi Teschner Wiech.

Quelle: Disclaimer von Juraforum.de & Experten-Branchenbuch.de


6. AGB Gewerbe

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Allg. Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Docsdesign • Heidi Teschner Wiech • 22143 Hamburg (im folgenden "AGB" genannt).



§ 1 Geltungsbereich


1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Docsdesign • Heidi Teschner Wiech, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Fassung der Geschäftsbedingungen. Alle älteren Fassungen der AGB sind ungültig.

1.2 Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widerspro-chen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Ist Schriftform vereinbart, bedarf die Aufhebung der Schriftform ebenfalls der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.


§ 2 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

2.1 Der Kunde hat das Recht, die Bestellung ohne Angabe eines Grundes schriftlich - per Brief, per Telefax oder per E-Mail - innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Mündlicher Widerruf kann nicht anerkannt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

2.2 Wurde mit der Produktion von individuellen Produkten bereits begonnen, so sind die Kosten für die Produktion vom Auftraggeber zu tragen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

2.3 Vom Kunden ist bei Benutzung der Sache der Warenwert zu vergüten. Schickt der Kunde die Ware durch sein Verschulden in verschlechtertem Zustand zurück, muss vom Kunden ein entsprechender Wertersatz geleistet werden.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er alles unterlässt, was den Wert der Ware beeinträchtigt.

2.4 Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei individuell gefertigter Ware. Bei Verträgen zur Lieferung von Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, besteht eine Abnahmepflicht des Auftraggebers, da eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist. Vorraussetzung hierfür ist, dass das Produkt in Art und Weise der Bestellung entspricht.

2.5 Verändert der Auftraggeber eine bereits in seinem Besitz befindliche Tasche, so trägt der Auftraggeber das Risiko der Verarbeitung. Wird durch den Fertigungsprozess die Ware beschädigt oder verschmutzt, so kann von Docsdesign kein Ersatz gefordert werden.

2.6 Im Falle der Ausübung eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung zu tragen wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von einer Woche nach Ausübung des Widerrufsrechts zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch die Rücksendung an sich erfolgt ist.

§ 3 Angebot / Rechnungsstellung


3.1 Docsdesign bietet dem Kunden 24 Sunden am Tag die Möglichkeit, online zu bestellen. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
Der Vertrag kommt zustande, wenn eine mündliche oder schriftliche Bestellung von Docsdesign mittels E-Mail bestätigt worden ist.
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
Sollte der vom Kunden gewünschte Auftrag gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen, lehnt Docsdesign den Auftrag ab und der Kunde erhält eine entsprechende Benachrichtigung per E-Mail.

3.2 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt vorzugsweise per E-Mail. Dem Kunden wird die Rechnung in einer einfachen, druckbaren Form zur Verfügung gestellt.


§ 4 Versand / Gefahrübergang / Verpackung:


4.1 Versandweg und -mittel werden von Docsdesign bestimmt.
Die Verpackung erfolgt - soweit von uns beeinflussbar - umweltschonend.

4.2 Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die ausführende Person des Logistikunternehmens auf den Auftraggeber über.

4.3 Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.


§ 5 Preise / Fälligkeit / Zahlung


5.1 Die Preise gelten in Euro zuzüglich geltender Mehrwertsteuer ab Ort der Produktion Hamburg zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstiger Versandkosten.

5.2 Alle Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Sie erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch Docsdesign.
Sollte unsere Rechnung irrtümlich von der Auftragsbestätigung abweichen, werden wir den Differenzbetrag an den Kunden rückvergüten bzw. von ihm nachfordern.

5.3 Als Rechnungsdatum gilt das Datum des Warenversandes

5.4 Bei unserer Preisgestaltung setzen wir voraus, dass die beim Angebot zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben.
Werden vom Kunden nachträglich Positionen geändert (nach Fertigungsgenehmigung) und erfordert dies bei Docsdesign einen Mehraufwand, gehen die zusätzlichen Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
Des Weiteren beginnt eine neue Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung.

5.5 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB – wer nicht für sein Gewerbe handelt, wird dieser ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle Zahlungen per Vorkasse oder spätestens bei Übergabe der Ware fällig und sofort zu bezahlen sind. Bitte beachten Sie bei Vorkasseaufträgen, dass eine Banküberweisung in der Regel 2-3 Werktage dauert. Dementsprechend verzögert sich der Produktionsbeginn, bzw. die Auslieferung der Produkte.

5.6 Sollte binnen 10 Werktagen kein Zahlungseingang auf unserem Konto festzustellen sein, gehen wir davon aus, dass kein Geldeingang mehr erfolgen wird und bitten um Verständnis, dass wir den an uns gerichteten Bestellwunsch stornieren werden.

5.7 Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse wohnhaft ist oder nicht angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Gefahr und die Kosten für jede weitere Versendung.

Ist der Kunde Unternehmer, ein Verein oder eine Behörde, gilt ferner folgendes:

5.8 Ist der Kunde Unternehmer, ein Verein oder eine Behörde, ist die Rechnung nach Erhalt innerhalb von 2 Wochen zu begleichen.
Der Kunde gerät spätestens dann, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer sonstigen Zahlungsaufforderung Zahlung leistet, in Verzug.

5.9 Docsdesign hält sich das Recht vor, im Falle eines Erstauftrages mit einem Warenwert von mehr als 200,00 Euro, bei gewerblichen Kunden, Behörden oder Vereinen Vorkasse zu verlangen.
Erst nach Eingang der Zahlung wird der Auftrag bearbeitet.

5.10 Die Rückgabegebühren einer Banklastschrift durch den Auftraggeber oder dessen Bank trägt der Auftraggeber.

5.11 Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor.

5.12 Wir sind als Verkäufer berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren.


§ 6 Liefer- und Zahlungsfristen / Verzug


6.1 Docsdesign bemüht sich nach Eingang der Zahlung (bei Vorkasse) innerhalb der in der Angebotsbestätigung genannten Lieferzeit an den Auftraggeber zu liefern, sofern der Umfang des Auftrags für diese Lieferfrist realistisch ist. Ist dies nicht der Fall, wird der Kunde umgehend von Docsdesign per E-Mail informiert. Der gewerbliche Kunde, die Behörde oder der Verein wird von Docsdesign in Form eines Kostenvoranschlages über einen realistischen Liefertermin informiert. Wünscht der Kunde einen bestimmten, spätesten Liefertermin, so wird er ebenfalls über die Machbarkeit innerhalb der gewünschten Frist im Kostenvoranschlag informiert.
Vorraussetzung für die Angabe eines bestimmten Liefertermins ist die vollständige Erbringung von Daten und Materialien seitens des Käufers, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

6.2 Lieferfristen gelten nur als vereinbart, wenn eine schriftliche, ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage seitens Docsdesign vorliegt.
Mündlich getroffene Lieferterminzusagen müssen, um wirksam zu sein, schriftlich, vorzugsweise per E-Mail von Docsdesign bestätigt werden.

6.3 Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Betriebsstörungen, Streiks, behördlichen Eingriffen, Störungen der Energieversorgung, sind die angegebenen Lieferfristen unverbindlich und müssen neu vereinbart werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten oder Zulieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern bzw. leisten wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Kunde zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.4 Teilleistungen und Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig. Abschlagszahlungen kann Docsdesign in angemessenem Umfang fordern.


§ 7 Eigentumsvorbehalt


7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder auch künftig zustehen, vor. (Vorbehaltsware)

7.2 Im Falle einer Weiterveräußerung der Waren durch den Kunden bleibt der Eigentumsvorbehalt bestehen. Ist der Kunde Unternehmer, darf er die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

7.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir als Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen.
In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.


§ 8 Gewährleistung / Rücksendung / Ausschluss


8.1 Der Kunde hat die Richtigkeit der Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Wenn uns ein eventueller Fehler nicht sofort mitgeteilt wird, gilt diese Auftragsbestätigung als akzeptiert, auch wenn die Lieferung aufgrund dessen anders als ursprünglich gewünscht ausfällt.

8.2 Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen.

8.3 Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsfreigabeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabeerklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind. Soweit ein Mangel der Ware bei Gefahrübergang vorliegt, ist Docsdesign zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt.
Im Falle der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen zurück zugewähren. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist fehl oder ist die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung, insbesondere im Falle eines Fehlschlages der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflichten sowie Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.

8.4 Offene Mängel müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Versand der Sendung erfolgen. Die Form der Mängelrüge ist im BGB geregelt.

8.5 Mängel an Teilen der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

8.6 Eigenschaften der Produkte werden von Docsdesign nicht zugesichert, es sei denn es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen.

8.7 Bei Transportschäden ist die Ware in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich beim Erkennen des Schadens befindet.

8.8 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unter Berücksichtigung der Art des Mangels und des Interesses des Kunden berechtigt, die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festzulegen. Die verauslagten Rücksendekosten werden durch Docsdesign unverzüglich nach Rücksendung der Ware auf das vom Kunden angegebene Konto zurückerstattet.

8.9 Der Umtausch von Waren, die individuell auf Kundenwunsch gefertigt werden, ist ausgeschlossen, sofern kein offensichtlicher Herstellungsfehler erkennbar ist oder die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

8.10 Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Eigenschaften sind kein Anlass zur Beanstandung seitens des Kunden.
Situationsbedingte Lichtverhältnisse bei der Anfertigung der Produkt-Fotos und die unterschiedliche Farbwiedergabe von Computer-Displays können ebenfalls eine Abweichung verursachen.
Flies-Reste an der Rückseite der Stickereien sind produktionstechnisch nicht immer 100% entfernbar und beeinträchtigen in keiner Weise die Qualität oder Nutzbarkeit der Tasche, diese sind also keine Grundlage für eine Beanstandung seitens des Kunden.


§ 9 Urheberrechte


9.1. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden. Der Auftraggeber hat den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Bei Fertigungen von Lizenzprodukten oder –abbildungen oder Produkten, die dem Markenschutzgesetz unterliegen sind vom Auftraggeber Kopien der Lizenzverträge oder eine Bestätigung des Markeninhabers dem Lieferanten vorzulegen.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Docsdesign kann jederzeit den Nachweis über die Berechtigung der Nutzung fremder Namensrechte bzw. Urheberrechte gegenüber dem Besteller verlangen.

9.2 Alle Nutzungsrechte an den von uns oder für uns erstellten Motiven liegen, unter Vorbehalt ausdrücklicher anderweitiger Regelungen, bei Docsdesign und den entsprechenden Urhebern.


§ 10 Haftungsbegrenzung


10.1 Unser Angebot und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden von uns mit größter Sorgfalt erarbeitet. Trotzdem übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Druckfehler oder die anhaltende Lieferfähigkeit der Waren.

10.2 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Insbesondere haftet Docsdesign nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

10.3 Eine Haftung unserseits für die Inhalte von Webseiten Dritter, auf denen ein Zugriff über Hyperlink auf unserer Seite besteht, ist ausgeschlossen.

10.4 Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht. Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.


§ 11 Gerichtsstand, Erfüllungsort


11.1 Für den Fall dass der Kunde bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat oder dieser Docsdesign nicht bekannt ist, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für alle auf den Vertragsverhältnissen basierende Streitigkeiten.

11.2 Für Verträge mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Hamburg vereinbart.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


§12 Salvatorische Klausel


Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.